Mitarbeiter sind das Herz jedes Unternehmens. Personalverantwortliche, Unternehmer und Medien sind sich einig: Personal- und Fachkräftemangel ist auch in Zukunft eine der großen Herausforderungen für Unternehmen.
Deshalb müssen in der heutigen Zeit, Unternehmen neue, kreative Wege einschlagen, um Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und zu motivieren. Nur den Anreiz auf ein „gutes“ Grundgehalt, gute Arbeitsbedingungen und die üblichen Sozialleistungen sind nicht mehr ausreichend.
Deshalb stellen sich immer wieder grundsätzliche Fragen:
Wir bieten die „Smarte Vergütung“
Smarte Vergütungsmodelle sind das Ergebnis unternehmensstrategischer Maßnahmen, um ein Unternehmen insgesamt als attraktiven Arbeitgeber zu etablieren und von anderen Wettbewerbern im Arbeitsmarkt positiv abzuheben („Employer Branding“).
Im Gegensatz zu anderen Konzepten profitieren sowohl die Unternehmen als auch die in den Unternehmen Beschäftigten im Rahmen eines solchen Lohnoptimierungs-Projekts. Dies wird z.B. erreicht durch die effektive Senkung der Personalkosten, die Motivationserhöhung durch individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Anreizsysteme, die Gewinnung von Fachkräften durch attraktive Gehaltspakte, die Reduzierung der Fluktuation bzw. des Krankenstandes oder anderer Fehlzeiten.
Für welche Unternehmen ist dies möglich?
Grundsätzlich können alle Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Vereine und Verbände ab 20 sozialversicherungspflichtigen Angestellten, Hilfskräften und geringfügig Beschäftigten smarte Vergütungsmodelle einsetzen. In der Beschäftigtenzahl gibt es keine Obergrenze. Auch Unternehmen mit vielen geringfügig Beschäftigten können trotz Mindestlohn und der gesetzlichen Obergrenze von 450,- € eine Ausweitung der Beschäftigung mit intelligenten Vergütungselementen erreichen.
Steuerrechtlich sind wir auf der Höhe der Zeit und passen die Konzepte jeweils dem aktuellen Stand an. Da das Steuerecht lebt, wird hier auch kein „finaler“ Stand erreicht werden können. Unsere Beratungskonzepte passen wir daher stetig der Aktualität an.
Vorteile einer gemeinsamen Umsetzungs:
Gerne geben wir Ihnen einen Ausblick welche Gestaltungsspielräume Sie als Arbeitgeber haben, um Ihren Angestellten mögliche, steuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungszuwendung anbieten zu können.